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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2023
Diese AGB gelten für deutschsprachige Auftraggeber. Für internationale Kunden steht eine englische Übersetzung unter lionmountainpictures.com/terms/ zur Verfügung. Im Konfliktfall gilt die deutsche Version.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage für alle zwischen LionMountain Pictures LLC, 447 Broadway, 2nd Floor #1715, New York, NY 10013, USA (Agentur) und ihren Auftraggebern abgeschlossenen Aufträge. Sie sind Bestandteil aller Verträge mit der Agentur.

Sofern von diesen AGB durch Vereinbarung abgewichen werden soll, bedürfen diese abweichenden Vereinbarungen oder Regelungen der Schriftform. Für den Fall einer Bestellung bzw. beim Abschluss von Verträgen erkennt der Auftraggeber die hier zugrunde gelegten AGB ohne Ausnahme an. Druckfehler und Irrtümer sind vorbehalten.

Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien. Vorsorglich widerspricht die Agentur der Einbeziehung von AGB in Aufträge des Auftraggebers.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, ein Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Soweit im Angebot nicht anders bezeichnet, hält die Agentur sich 30 Tage an verbindliche Angebote gebunden.

Ein Vertrag kommt in der Regel durch ein beiderseits unterzeichnetes Angebot zustande, andernfalls durch Auftragsbestätigung der Agentur oder Beginn der Leistungserbringung. Die schriftliche Freigabe eines Angebots bzw. einer Kostenkalkulation durch den Auftraggeber ist zur Auftragserteilung ausreichend.

§ 3 Angebote und Zahlungsbedingungen

Die Vergütungen sind Nettobeträge. Hierauf ist die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten. Zahlung erfolgt innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug.

Die Agentur kann für alle Leistungen eine Vorauszahlung von bis zu 100 % des Auftragswertes berechnen. Bei Teillieferungen ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Lieferung des fertig gestellten Teils fällig.

Fremdkosten wie der Erwerb von Nutzungsrechten, Materialkosten, behördliche Genehmigungen sowie sonstige auftragsbedingte Auslagen können als vollständige Vorauszahlung berechnet werden.

Reisekosten und -zeiten sowie sonstige Spesen sind zusätzlich zu erstatten. Reisezeiten werden mit der Hälfte des vereinbarten Tagessatzes vergütet.

Sofern im Angebot nicht anders ausgewiesen, sind im Angebotspreis zwei Korrekturphasen inbegriffen. Darüber hinausgehende Korrekturphasen werden nachberechnet.

Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber sowie die für ihn erzeugten Werke zum Zweck der Eigenwerbung (Referenzen) zu präsentieren, auch im Internet.

Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug und wird eine Frist von mindestens 2 Wochen erfolglos gesetzt, ist die Agentur berechtigt, die Leistungserbringung einzustellen.

§ 4 Laufzeit, Kündigung und dazugehörige Zahlungsbedingungen

Bei Verträgen über einen längeren Zeitraum gilt die im Vertrag genannte Mindestlaufzeit, mindestens jedoch 6 Monate.

Der Vertrag verlängert sich jeweils um die genannte Laufzeit (mindestens 6 Monate), wenn er nicht vor dem Laufzeitende mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt wird. Im ersten Monat kann der Auftraggeber mit 14 Tagen Frist kündigen, wenn er mit der Zusammenarbeit unzufrieden ist. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 5 Stornierung von Aufträgen

Bei Stornierung eines Auftrages verpflichtet sich der Auftraggeber, entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil der vereinbarten Bruttovergütung sowie der vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung zu zahlen:

  • Nach Vertragsabschluss: 10 %
  • 12 bis 8 Wochen vor Beginn des Auftrags: 25 %
  • 8 bis 4 Wochen vor Beginn: 50 %
  • 4 bis 2 Wochen vor Beginn: 75 %
  • Ab 2 Wochen vor Beginn: 100 %

Die Stornierung eines Auftrages bedarf der Textform.

§ 6 Nutzung von Präsentationsinhalten

Arbeiten, Werke oder Leistungen, die durch die Agentur zwecks Erreichung eines Vertragsabschlusses präsentiert wurden, dürfen nicht ohne ausdrückliche, vorherige und schriftliche Zustimmung der Agentur verwendet werden.

§ 7 Auftragserteilung an Dritte

Die Agentur wird hiermit durch den Auftraggeber ausdrücklich bevollmächtigt, übertragene Arbeiten selbst auszuführen oder nach ihrer Wahl Dritte im eigenen Namen damit zu beauftragen.

§ 8 Leistungszeit, Verzögerungen, Terminabsagen

Leistungszeiten sind nur verbindlich, wenn diese von der Agentur schriftlich bestätigt worden sind. Nachträgliche Leistungsänderungen verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

Bei unvorhergesehenen Hindernissen, für die die Agentur nicht verantwortlich ist, verschieben sich Leistungszeiten entsprechend der Dauer der Behinderung.

Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Termin aus Gründen ab, die die Agentur nicht zu vertreten hat, gilt § 5 Absatz 2 entsprechend.

§ 9 Lieferung und Lieferfristen

Die Agentur entspricht ihren Lieferverpflichtungen, sobald die erstellten Werke zur Versendung, elektronischen Übermittlung oder Online-Freischaltung gebracht sind. Die Übermittlung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.

Verpackungs- und Versandkosten gehen zulasten des Auftraggebers. Lieferschwierigkeiten durch Dritte, höhere Gewalt oder sonstige unverschuldete Ereignisse verlängern die Lieferfrist entsprechend.

§ 10 Eigentums-, Nutzungs- und Urheberrechte

An den Arbeiten der Agentur werden, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, nur Nutzungsrechte eingeräumt — keine Eigentumsrechte übertragen.

Das Urheberrecht verbleibt vollständig bei der Agentur. Die Agentur kann dem Auftraggeber Nutzungsrechte in Art und Umfang einräumen, wie sie für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlich sind. Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung besteht, wird das einfache Nutzungsrecht übertragen.

Die eingeräumten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über.

Werke dürfen ohne vorherige schriftliche Einwilligung nicht verändert werden. Eine Nachahmung — vollständig oder teilweise — ist unzulässig. Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

Die Agentur ist berechtigt, ihren Firmennamen als Copyrightvermerk auf allen Produktionen zu führen. Bei Verstoß gegen das Recht auf Namensnennung ist eine Vertragsstrafe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

Erstellte Werke gelten stets nur für eine juristisch selbstständige bzw. natürliche Person. Eine Nutzung durch verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

§ 11 Gewährleistung und Haftung

Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.

Mit der Abnahme der Auftragsarbeit übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Rügen sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich geltend zu machen. Danach gelten Arbeiten als vertragsgemäß abgenommen.

Der Auftraggeber versichert, dass alle der Agentur übergebenen Vorlagen frei von Rechten Dritter sind und stellt die Agentur von entsprechenden Ansprüchen frei.

Die Agentur nimmt keine Rechtsprüfung der erstellten Werke vor. Dies obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.

§ 12 Internetpräsenzen und webbasierte Lösungen

Bei Zahlungsverzug werden internetbasierte Präsentationen nach vorheriger Ankündigung aus dem Internet entfernt. Die anfallenden Kosten werden dem Auftraggeber mitgeteilt und sind von diesem zu tragen.

§ 13 Domainregistrierung und Pflegeverträge

Soweit die Agentur mit Domainregistrierungen oder der Pflege von Inhalten beauftragt wird, ist dies schriftlich und einzelvertraglich zu vereinbaren.

§ 14 Konkurrenzausschluss

Die Agentur ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte und Hersteller tätig zu werden, wobei die vertrauliche Behandlung von Unterlagen des Auftraggebers jederzeit sichergestellt ist.

§ 15 Geheimhaltung und Datenschutz

Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln und vor dem Zugang durch Dritte zu sichern.

Soweit die Agentur personenbezogene Daten verarbeitet, ist der Auftraggeber allein dafür verantwortlich, dass eine Einwilligung oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Der Auftraggeber stellt die Agentur von allen entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.

Die Agentur darf den Auftraggeber ab Vertragsabschluss als Referenzkunden nennen.

§ 16 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Agentur.

Schriftliche Erklärungen können per E-Mail erfolgen, ausgenommen Mahnungen, Fristsetzungen, Rücktritts- und Kündigungserklärungen des Auftraggebers, die im Original zu unterschreiben oder mit qualifizierter elektronischer Signatur zu versehen sind.

Die Agentur ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Änderungen gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Monaten nach Ankündigung schriftlich widerspricht.

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